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Schlüsselziffer B196

Beschreibung

Erlaubte Fahrzeuge bei Eintragung der Schlüsselziffer B196¹

Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B (Vorbesitz mindestens 5 Jahre)


Voraussetzung

 

Klasse B mind. 5 Jahre

mind. 25 Jahre alt

Theoretische Ausbildung

 

Klassenspezifischer Zusatzunterricht, 4 Doppelstunden à 90 Minuten.

Praktische Ausbildung


mind. 10 Fahrstunden a` 45 min

keine Prüfung!

Einschluss
-

¹Bei den Klassen B17B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet.

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