Führerscheinklasse B für Pkw
Beschreibung
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
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bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
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mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
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auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
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auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Führerscheinklasse B umfasst auch dreirädrige Kraftfahrzeuge, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Bei Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter
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17 Jahre: Begleitetes Fahren (B17¹)
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18 Jahre
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25 Jahre: B196
Prüfungen
Theorie und Praktische
Unterricht
Allgemeiner Grundstoff in 12 Doppelstunden à 90 Minuten.
Klassenspezifischer Zusatzunterricht 2 Doppelstunden à 90 Minuten.
Einschluss
AM, L
B17¹ mit Begleitperson können Personen unter 18 die Führerscheinklasse B erwerben. Der Begleiter muss mind. 30 Jahre alt sein, max. 1 Punkt in Flensburg (zum Zeitpunkt der Beantragung) und seid mindestens 5 Jahren am Stück den Deutschen Führerschein.