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Führerscheinklasse L
Beschreibung
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt
sind mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, mit Anhänger dürfen sie max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,Selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h auch mit Anhänger.
Voraussetzung
Mindestalter 16 Jahre
Theoretische Ausbildung
Allgemeiner Grundstoff in 12 Doppelstunden à 90 Minuten.
Klassenspezifischer Zusatzunterricht, zwei Doppelstunden à 90 Minuten.
Praktische Ausbildung
Keine.
Einschluss
-
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