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Führerscheinklasse L

Beschreibung


Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung 
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt 
sind mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit 
von max. 40 km/h, mit Anhänger dürfen sie max. 25 km/h 
gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit  von max. 25 km/h auch mit Anhänger.



Voraussetzung


Mindestalter 16 Jahre

Theoretische Ausbildung


Allgemeiner Grundstoff in 12 Doppelstunden à 90 Minuten.

Klassenspezifischer Zusatzunterricht, zwei Doppelstunden à 90 Minuten.

Praktische Ausbildung
Keine.

Einschluss
-

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