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Roller mit 15

Jugendliche in ganz Deutschland können seit Mitte 2021 den Roller-Führerschein der Klasse AM mit 15 machen.

• Klasse AM für 15-Jährige in allen Bundesländern möglich 
• Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland 
• Keine Fahrten ins Ausland vor dem 16.Geburtstag erlaubt 


Gerade auf dem Land haben Jugendliche den Wunsch nach unabhängiger Mobilität. Es ist deshalb wichtig, dass das Mindestalter für den Roller-Führerschein (Klasse AM) gesenkt wurde.

Führerscheinklasse AM mit Schlüsselziffer 195

Wer die Fahrerlaubnis der Klasse AM bereits mit 15 erwirbt, dem wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselziffer 195 bedeutet, dass die Fahrerlaubnis der Klasse AM mit der Auflage erteilt wurde, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt. Fahrten ins Ausland sind damit verboten. 

 

Mehr Mobilität für junge Menschen

Mit der beschlossenen bundeseinheitlichen Regelung wird der "unübersichtliche Flickenteppich" unterschiedlicher Regelungen beendet und Jugendliche können jetzt in allen Bundesländern bereits mit 15 die Klasse AM erwerben und (bis zu ihrem 16. Geburtstag) im Inland überall damit fahren. Auch der ADAC hat sich für die bundeseinheitliche Regelung eingesetzt. Dem gerade im ländlichen Bereich bestehenden erheblichen Mobilitätsbedürfnis für den Weg zur Schule oder Ausbildungsstelle, das durch öffentliche Verkehrsmittel allein nicht zufriedenstellend gelöst werden kann, wurde nun nachgekommen.

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